Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen in einem Jahr erkranken, belastet das Mitarbeitende und Unternehmen. Es macht dabei keinen Unterschied, ob sie länger als sechs Wochen am Stück fehlen oder immer mal für ein paar Tage ausfallen. In beiden Fällen wird deutlich: Unter den derzeitigen Arbeits- und individuellen Lebensbedingungen sind die Betroffenen nicht in der Lage, zu arbeiten.
Auf private Lebensbedingungen haben Arbeitgeber*innen keinen Einfluss. Aber in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen gibt es viele Möglichkeiten, um die Folgen für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in gemeinsam aufzufangen. Die Gesetzgebung bietet mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 167 Absatz 2 SGB IX dafür eine gute Lösungsmöglichkeit.
Demnach sind Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, allen Mitarbeitenden, die im Zeitraum eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Wir unterstützen Sie dabei.
Unsere Beratungsangebote im Betrieblichen Eingliederungsmanagement:
Mit unserem arbeitsrechtlichen Fachwissen vermitteln wir Ihnen praxisnah die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit und Langzeiterkrankung. Zusätzlich lernen Sie die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Maßnahmen Sie das BEM in Ihrem Unternehmen so einsetzen können, dass es für Sie nicht nur die Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe ist. Mit uns wird Ihr BEM ein akzeptiertes Instrument, das Ihre Führungskräfte und Mitarbeitende gerne in Anspruch nehmen.
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