Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein Instrument zur Steigerung der Gesundheit von Mitarbeitenden. Richtig eingesetzt zahlen BGM-Maßnahmen positiv auf Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterbeziehungen, Führungsverhalten, Arbeitsstrukturen sowie auf die Normen und gelebten Werte eines Unternehmens ein. Im Ergebnis verbessern sich Leistungsfähigkeit und Performance eines Unternehmens. So schaffen sich Betriebe eine gesunde Basis und bewältigen Wandel und Krisen in der Zukunft.
Durch Automatisierung, Digitalisierung und fortlaufende Veränderungen von Arbeitsbedingungen, müssen sich Mitarbeitende stetig an ihre Umgebung anpassen. Werden sie dabei nicht durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt, fehlen den Mitarbeitenden wichtige Ressourcen, um diese Herausforderungen zu meistern. Folgen sind Unproduktivität, erhöhte Krankenstände und ständige Fluktuation.
Unter diesen Voraussetzungen ist es für Unternehmen schwer, sich auf dem Markt zu positionieren und dauerhaft zu bestehen. Denn durch fehlendes Personal können Aufträge nicht erfüllt werden, Qualitätsstandards nicht erreicht und Unternehmensziele nicht umgesetzt werden. Nur frühzeitiges Umsteuern und die Gestaltung gesundheitsfördernder Arbeitsprozesse und Umgebungen können das verhindern. So profitieren Mitarbeitende und Unternehmen!
Das Ergebnis eines betrieblichen Gesundheitsmanagements sind Mitarbeitende, die sich bei der Arbeit wohl fühlen, leistungsfähig sind und sich ihrem Unternehmen verbunden fühlen. Das Betriebsklima verbessert sich. Die Unternehmenskultur wird als positiv und partnerschaftlich erlebt.
In Unternehmen mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement wird Führung von den Mitarbeitenden als motivierend und wertschätzend beurteilt. In der Außenwirkung steigt bei Unternehmen mit einem etablierten BGM die Attraktivität für Bewerberinnen und Bewerber. Daher rekrutieren diese Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz schneller und erfolgreicher die besten und passenden Bewerber*innen für ihren Betrieb.
Wenn Sie unter diesen Unternehmen sein wollen, sehen Sie sich unsere BGM-Maßnahmen an
Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, für alle Beschäftigten, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein BEM-Verfahren anzubieten. Ziel ist es, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und zu sichern. Durch eine frühzeitige Intervention reduzieren sich krankheitsbedingte Fehltage sowie damit verbundene Lohnfortzahlungskosten. Ein Plus an Nutzen für Ihr Unternehmen.
Ziel eines BEM-Verfahrens ist es, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und zu sichern. Durch eine frühzeitige Intervention reduzieren sich krankheitsbedingte Fehltage und damit verbundene Lohnfortzahlungskosten.