Die Arbeitswelt wird seit Jahren durch Digitalisierung, Vernetzung und neue Kommunikationsformen geprägt – von E‑Mail und Chat über Kollaborationstools bis hin zu KI‑gestützten Systemen und mobilen Arbeitsformen. Diese Entwicklungen bringen Chancen mit sich, etwa mehr Flexibilität und bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, führen aber zugleich zu neuen oder verstärkten psychischen Belastungen im Arbeitskontext.
Spätestens seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes ist klar: Psychische Belastungen gehören verbindlich in jede Gefährdungsbeurteilung – inklusive der Belastungen, die durch digitale Arbeit entstehen. Die Frage ist allerdings, wie explizit die Digitalisierung als eigenständige Belastungsquelle in der Praxis tatsächlich erfasst wird.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen: Psychische Belastungen im Fokus
Arbeitgeber sind nach § 5 ArbSchG verpflichtet, alle Gefährdungen systematisch zu beurteilen – dazu zählen neben klassischen Einwirkungen wie Lärm oder Gefahrstoffen auch psychische Belastungen. Die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung sind hierbei eine zentrale fachliche Referenz.
Das GDA‑Arbeitsprogramm „Psyche“ betont ausdrücklich, dass die digitale Transformation die psychische Belastung bei der Arbeit verändert – etwa über erweiterte zeitliche Erreichbarkeit, kleintaktige DV‑gesteuerte Arbeitsschritte, hohe Kommunikationsintensität und neue Formen agiler Arbeitsorganisation. Damit ist klar: Digitalisierung ist nicht nur Hintergrundrauschen, sondern ein wesentlicher Kontextfaktor für psychische Belastungen, den Betriebe in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen.
Digitalisierung als psychische Belastungsquelle: Typische Faktoren
Aus unseren Gefährdungsbeurteilungen und Analysen ergeben sich typische Belastungsfaktoren, die direkt mit digitaler Arbeit verbunden sind: Verdichtung von Arbeit durch Informationsflut und parallele digitale Aufgaben (E‑Mail, Ticketsysteme, Kollaborationstools).
Diese Belastungen müssen fachlich eingeordnet und systematisch erhoben werden – idealerweise mit standardisierten, qualitätsgeprüften Verfahren.
Standardisierte Verfahren: Wie explizit ist „Digitalisierung“ bislang?
In der Praxis werden psychische Belastungen häufig über Fragebögen, Interviews und moderierte Workshops erfasst. Dabei lässt sich eine wichtige Unterscheidung treffen:
Indirekte Erfassung über Merkmalsbereiche
Viele etablierte Instrumente orientieren sich an den GDA‑Merkmalsbereichen (Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung.
Digitale Belastungen erscheinen hier typischerweise in den Bereichen:
Digitalisierung ist in diesen Fragebögen also durchaus „drin“, aber nicht als eigenständige Kategorie sichtbar – sie verschwindet gewissermaßen in übergeordneten Merkmalen.
GAP‑Modul: Digitalisierung als eigener Belastungsbereich
Eine Ausnahme bildet das im BMBF‑Verbundprojekt „Gesunde Arbeit in Pionierbranchen (GAP)“ entwickelte Kurzfragebogeninstrument zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen der Arbeit 4.0. Das GAP‑Modul hat zum Ziel, spezifische Belastungen der Arbeit mit neuen Technologien abzubilden und erfasst drei klar umrissene Bereiche:
Erste Analysen zeigen, dass das GAP‑Modul ein objektives, reliables und valides ergänzendes Instrument ist, um Anforderungen der Arbeit 4.0 in Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen abzubilden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, das Modul ergänzend zu gängigen Verfahren einzusetzen, um digitalisierungsbezogene Sachverhalte systematisch zu erfassen.
Mein Standpunkt: Digitalisierung gehört als eigener Themenblock in Befragung und Workshops
Aus unserer Sicht reicht es nicht aus, Digitalisierung nur „mitlaufen“ zu lassen, indem man sie indirekt über Arbeitsmittel oder Arbeitszeit erfasst.
Die aktuellen Entwicklungen – von Homeoffice und hybriden Arbeitsmodellen über KI‑Tools bis zu hochdynamischer Kommunikationsarbeit – machen deutlich, dass digital geprägte Arbeitsbedingungen eine eigenständige Quelle psychischer Belastung darstellen.
Deshalb sind wir überzeugt:
Praxis: Wie ein Digitalisierungsblock in der Gefährdungsbeurteilung aussehen kann
Ein eigenständiger Digitalisierungsblock kann sich an den Strukturen des GAP‑Moduls und der GDA‑Merkmalsbereiche orientieren und typischerweise folgende Themen abdecken:
Diese Inhalte können zunächst über eine anonymisierte Vorabbefragung erhoben werden, um Belastungsschwerpunkte sichtbar zu machen.
In den anschließenden Workshops werden dann konkrete Situationen und Lösungsansätze gemeinsam mit Führungskräften, Beschäftigten und betrieblichen Akteuren erarbeitet – vom Umgang mit Kommunikationsflut über Erreichbarkeitsregeln bis zur Verbesserung der digitalen Arbeitsmittel.
Unsere Rolle: Experten für Gefährdungsbeurteilungen mit Digitalisierungsfokus
Wir begleiten Unternehmen und Hochschulen bei der Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen – mit einem besonderen Fokus auf die Auswirkungen der Digitalisierung und moderner Arbeitsformen.
Dabei ist uns wichtig, dass Verfahren fachlich fundiert, praktisch umsetzbar und anschlussfähig an bestehende Arbeitsschutzstrukturen sind.
Typische Bausteine unserer Arbeit sind:
Wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen weiterentwickeln und Digitalisierung als eigenständige Belastungsquelle sichtbar machen möchten, unterstützen wir Sie gerne – von der ersten Konzeptskizze über das passende Instrumentarium bis hin zur Umsetzung in Ihrem Betrieb oder Ihrer Hochschule.
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